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Greitweg 48b, 37081 Göttingen, Deutschland
Göttingen, Niedersachsen 37081
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Die beste Anwltin wo es geben kann

Frau RA Kster hat mich bereits in mehreren Fllen vertreten ,unter anderem eine Scheidung und im Moment gegen meinen Arbeitgeber.Es gibt nichts,dass ich beanstanden mte.RA Kster kennt sich im Recht perfekt aus,bert einwandfrei und man fhlt sich sofort gut aufgehoben.Ich kann sie nur weiterempfehlen.

Habe hier genug auf den Anruf Beantwortet gesprochen ohne Worte .Guten Morgen folgendes es ist ein groer Unterschied ob man einen Kompetenten Anwalt fr Arbeitsrecht, oder Frau Kster eingeschaltet hat ,denn der Kndigungsschutz steht einen erst zu sofern man mindestens 1 halbes Jahr in der Firma ttig war ,das was aus zu sprechen ist eine ordentliche normale Kndigung.,ja ich habe jetzt einen Top Anwalt mit Fachwissen ,bekomme meine Lohnfortzahlung, die Wsche kommt raus etc.pp tja Frau Kster.Frau Kster wie kann man nur so dreckig Lgen am 15 Juni haben Sie von mir 300 Euro erhalten bis heute habe ich keine ich keine Quittung von Ihnen bekommen und ich werde Sie Zivilrechtlich verklagen.Sie haben keinen Ouittungsblock gehabt auch da bin ich hinter Ihnen her gelaufen und habe Ihre Angestellte mehrfach angesprochen ,das ich eine Ouittung bentige 800 Euro haben Sie von mir erhalten und die 300 Euro mssen Sie ja irgendwo verbucht haben, und bei den 500 Euro habe ich mir einen Ouittungsblock gekauft von daher gibt es eine Quittung Sie Lgen.Da waren Sie noch im Kreuzbergring von Bahr Str.det 1 Termin den ich bei Ihnen hatte seit dem warte ich auf eine Ouittung Frau Kster. Das war am 15.Juni da habe ich noch bei Ktter Security gearbeitet Frau Kster Nachmittag 16 Uhr ,Frau Kster 3 verschiedene Abrechnungen was haben Sie ermittelt ich lach mich krank ,und was wollen Sie Kndigungsschutz der mir a erst zusteht wenn ich ein halbes Jahr in der selben Firma war ,der eigentliche Streitwert Betrug 463 Euro und Sie haben einen Streitwert von 1.389,60 wie kommen Sie darauf soviel habe ich nicht mal verdient oh man ,also ich werde Zivilrechtlich gegen Sie vorgehen und sofern Sie Ihre seltsamen 3 Abrechnungen so belassen bleibt die Bewertung auch drin oh oh und schreiben drfen Sie lediglich fr jedes Verfahren 1 Rechnung und die sollte der Wahrheit entsprechen und nicht erfunden sein .Oh man kann es ja mal versuchen ob die Gegenpartei bld ist .Dann Frau Kster gibt es die Gewaltenteilung legeslative ist die Vollziehende Gewalt ,Judikative rechtssprechende Gewalt ,dann Exikutive dies ist die Rechtssprechung auf Deutsch Polizei ,Staatsanwaltschft die Ermittelt bei mir brauchte nichts ermittelt werden da Sie mich erst ab 15.Juni vertreten haben und gibt es die Exikutive Rechtssprechung die Gerichtsbarkeit und eine Anwltin ermittelt nicht ,dies tut die Staatsanwaltschaft Frau Kster, ne kann das sein das Sie hier irgendwelche Flle durcheinander bringen .Selbst in der Vollmacht ein falsches Aktenzeichen Frau Kster kommen Sie klar ,der Kndigungsschutz hat gar kein Aktenzeichen und Ihre Strafverfahren ein falsches Aktenzeichen .Sie mchten mir die Kosten von einem anderen Mandanten auf s Auge drcken und gegen mich gab es kein Ermittlungsverfahren .Oh man.Frau Kster Sie sollten wirklich mal zum Arzt gehen.

2 Verhandlungen und dadurch 2 Erfolge...und es geht weiter.Diese Frau geht bis zum Ende.Mit ihrem Wissen und Khnheit hat Sie bewiesen,dass Sie mehr wie gut ist...Ich bin sehr froh,dass andere Anwlte abgelehnt haben.Und noch froher dass Sie mich vertreten hat...und tut.Durch Sie gab es meinen ersten Freispruch,keinen 64er und ein riesiges Aufatmen...PRDIKAT: WERTVOLL!!!!So geht man um mit der Justiz...

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ALLE Bewertungen über Ihre Anwaltskanzlei Köster

  • Dark Angel
    Hinzugefügt am 22.07.2018
  • Anette Richter
    Hinzugefügt am 04.01.2018
    Die beste Anwltin wo es geben kann
  • Manuela Dite
    Hinzugefügt am 31.08.2017
    Frau RA Kster hat mich bereits in mehreren Fllen vertreten ,unter anderem eine Scheidung und im Moment gegen meinen Arbeitgeber.Es gibt nichts,dass ich beanstanden mte.RA Kster kennt sich im Recht perfekt aus,bert einwandfrei und man fhlt sich sofort gut aufgehoben.Ich kann sie nur weiterempfehlen.
  • Claudia Görnert
    Hinzugefügt am 17.01.2019
    Habe hier genug auf den Anruf Beantwortet gesprochen ohne Worte .Guten Morgen folgendes es ist ein groer Unterschied ob man einen Kompetenten Anwalt fr Arbeitsrecht, oder Frau Kster eingeschaltet hat ,denn der Kndigungsschutz steht einen erst zu sofern man mindestens 1 halbes Jahr in der Firma ttig war ,das was aus zu sprechen ist eine ordentliche normale Kndigung.,ja ich habe jetzt einen Top Anwalt mit Fachwissen ,bekomme meine Lohnfortzahlung, die Wsche kommt raus etc.pp tja Frau Kster.Frau Kster wie kann man nur so dreckig Lgen am 15 Juni haben Sie von mir 300 Euro erhalten bis heute habe ich keine ich keine Quittung von Ihnen bekommen und ich werde Sie Zivilrechtlich verklagen.Sie haben keinen Ouittungsblock gehabt auch da bin ich hinter Ihnen her gelaufen und habe Ihre Angestellte mehrfach angesprochen ,das ich eine Ouittung bentige 800 Euro haben Sie von mir erhalten und die 300 Euro mssen Sie ja irgendwo verbucht haben, und bei den 500 Euro habe ich mir einen Ouittungsblock gekauft von daher gibt es eine Quittung Sie Lgen.Da waren Sie noch im Kreuzbergring von Bahr Str.det 1 Termin den ich bei Ihnen hatte seit dem warte ich auf eine Ouittung Frau Kster. Das war am 15.Juni da habe ich noch bei Ktter Security gearbeitet Frau Kster Nachmittag 16 Uhr ,Frau Kster 3 verschiedene Abrechnungen was haben Sie ermittelt ich lach mich krank ,und was wollen Sie Kndigungsschutz der mir a erst zusteht wenn ich ein halbes Jahr in der selben Firma war ,der eigentliche Streitwert Betrug 463 Euro und Sie haben einen Streitwert von 1.389,60 wie kommen Sie darauf soviel habe ich nicht mal verdient oh man ,also ich werde Zivilrechtlich gegen Sie vorgehen und sofern Sie Ihre seltsamen 3 Abrechnungen so belassen bleibt die Bewertung auch drin oh oh und schreiben drfen Sie lediglich fr jedes Verfahren 1 Rechnung und die sollte der Wahrheit entsprechen und nicht erfunden sein .Oh man kann es ja mal versuchen ob die Gegenpartei bld ist .Dann Frau Kster gibt es die Gewaltenteilung legeslative ist die Vollziehende Gewalt ,Judikative rechtssprechende Gewalt ,dann Exikutive dies ist die Rechtssprechung auf Deutsch Polizei ,Staatsanwaltschft die Ermittelt bei mir brauchte nichts ermittelt werden da Sie mich erst ab 15.Juni vertreten haben und gibt es die Exikutive Rechtssprechung die Gerichtsbarkeit und eine Anwltin ermittelt nicht ,dies tut die Staatsanwaltschaft Frau Kster, ne kann das sein das Sie hier irgendwelche Flle durcheinander bringen .Selbst in der Vollmacht ein falsches Aktenzeichen Frau Kster kommen Sie klar ,der Kndigungsschutz hat gar kein Aktenzeichen und Ihre Strafverfahren ein falsches Aktenzeichen .Sie mchten mir die Kosten von einem anderen Mandanten auf s Auge drcken und gegen mich gab es kein Ermittlungsverfahren .Oh man.Frau Kster Sie sollten wirklich mal zum Arzt gehen.
  • Kai Schönbach
    Hinzugefügt am 12.12.2018
    2 Verhandlungen und dadurch 2 Erfolge...und es geht weiter.Diese Frau geht bis zum Ende.Mit ihrem Wissen und Khnheit hat Sie bewiesen,dass Sie mehr wie gut ist...Ich bin sehr froh,dass andere Anwlte abgelehnt haben.Und noch froher dass Sie mich vertreten hat...und tut.Durch Sie gab es meinen ersten Freispruch,keinen 64er und ein riesiges Aufatmen...PRDIKAT: WERTVOLL!!!!So geht man um mit der Justiz...
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